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Panoramafreiheit: Was man in Frankfurt ohne Genehmigung fotografieren darf

23. April 2026 · Lukas Brenner

Gebäude von der Straße aus zu fotografieren ist in Deutschland weitgehend erlaubt – mit ein paar Grenzen, die man kennen sollte.

Haus zur Goldenen Waage, Neue Altstadt
Haus zur Goldenen Waage, Neue Altstadt

Bei Aufträgen von Architekturbüros kommt regelmäßig die Frage, ob man das Gebäude des Nachbarn mit aufs Bild nehmen darf. Die kurze Antwort: von öffentlichem Grund aus in aller Regel ja. Die längere Antwort steht in § 59 des Urheberrechtsgesetzes, der sogenannten Panoramafreiheit.

Was erlaubt ist

Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, dürfen fotografiert und die Bilder auch verwertet werden – auch kommerziell. Bei Bauwerken gilt das für die äußere Ansicht. Das Haus zur Goldenen Waage in der Neuen Altstadt darf ich also vom Platz aus aufnehmen und das Bild verkaufen, ohne die Stadt oder den Architekten zu fragen.

Die Grenzen

Menschen im Bild

Für Personen gilt nicht das Urheberrecht, sondern das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG). Wer nur als Beiwerk neben einem Gebäude erscheint, braucht in der Regel nicht gefragt zu werden. Steht eine Person im Mittelpunkt, sieht das anders aus. Bei Architekturaufträgen wähle ich lange Belichtungszeiten oder warte, bis der Platz leer ist – das löst beides auf einmal.

Und Drohnen?

Für Drohnen gelten eigene Regeln aus dem Luftrecht, und große Teile des Stadtgebiets liegen in der Kontrollzone des Flughafens. Ich biete deshalb keine Drohnenaufnahmen an.

Dieser Beitrag gibt meine Praxis wieder und ist keine Rechtsberatung.

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